Schießen in der Bruderschaft
Die Hammer Schützenbruderschaft betreibt einen Hochschießstand (Vogelschießstand) auf dem Hammer Schützenplatz an der Fährstraße (Nikolaus-Faber-Platz).
Dieser wird genutzt, damit während der alljährlichen Schützenfestes im September sowohl der Regiments- und als auch der Jungschützenkönig ermittelt werden können. Zusätzlich werden während des Schützenfestes verschiedene Preisvögel beschossen.
Im Laufe der Schützensaison nutzen die Hammer Schützenkompanien ebenfalls den Vogelschießstand um ihre jeweiligen Kompaniekönige im schieß-sportlichen Wettkampf zu ermitteln.
Für den Betrieb des Schießstandes, der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen aus dem Waffengesetz und der Waffenverordnung sowie die Organisation der Schießvorhaben ist der Oberst der Bruderschaft verantwortlich. Die Erlaubnis dazu wird ihm vom zuständigen Dezernat im Düsseldorfer Polizeipräsidium (i.Folg. Polizeibehörde) erteilt.
Unterstützt wird er vom sogenannten „Berittenen Vorstand (Beritt)“, der sich aus Major und insgesamt drei Adjutanten zusammensetzt, und vielen, dem Schießsport verbundenen, Kameraden aus der Bruderschaft.
Die Aufgaben des Obersten als Betreiber des Schießstandes und, gemeinsam mit dem Beritt, als Schießkommission der Hammer Bruderschaft sind:
1. sämtliche Begegnungen / Schriftverkehr mit der Polizeibehörde,
2. Bearbeitung aller waffenrechtlichen Sachverhalte incl. Sicherstellung der technischen und persönlichen Auflagen für den Betrieb des Schießstandes ,
3. Beachtung aller Alterserfordernisse gem. § 27 Abs. 3 WaffG
4. Benennung der „ Verantwortlichen Aufsichten nach § 27 Abs. 7 WaffG i.V.m. § 10 AWaffV“ für den Hammer Schießstand gegenüber der Polizeibehörde,
5. Einteilung der „Verantwortlichen Aufsichten“ für Schießvorhaben auf dem Hochstand für das laufende Jahr,
6. Ausstattung aller Kompanien mit den erforderlichen Artikeln für die Kompanieschießen (Vögel, Munition, Waffen),
7. Beratung der Kompanien betreffend waffenrechtlicher Fragen,
8. Erstellung der Dienstpläne der „Verantwortlichen Aufsichten“ für das Schießen auf dem Schützenfest
9. Festlegen der Schießordnung für das Vogelschießen auf dem Schützenfest
10. Technische Vorbereitung und Durchführung des Vogelschießens auf dem Schützenfest
11. Oberaufsicht beim Vogelschießen auf dem Schützenfest
Die Kompanien der Hammer Bruderschaft nehmen zu Unterstützung des Obersten als folgende Aufgaben wahr bzw. stellen die Einhaltung folgender Regeln sicher:
1. Einhaltung sämtlicher Regelungen des WaffG / AWaffV
2. Meldungen der möglichen „Verantwortlichen Aufsichten nach § 27 Abs. 7 WaffG i.V.m. § 10 AWaffV“ zur Benennung durch die Bruderschaft bei der Polizeibehörde ,
3. Meldung der Termine für Schießvorhaben auf dem Hochstand für das jeweils laufende Jahr,
4. Meldung von Änderungen bei Schießvorhaben (Terminverschiebung, Wechsel der Verantwortliche n Aufsichtsperson) bis spätestens 2 Wochen vor dem Schießtermin
5. Beschaffung aller erforderlichen Artikeln für die Kompanieschießen (Vögel, Munition, Waffen ) in der erforderlichen Anzahl ausschließlich bei der Hammer Bruderschaft und nur deren Nutzung
6. Festlegen der Schießordnung beim Vogelschießen für das Kompanieschießen
7. Technische Vorbereitung und Durchführung des Vogelschießens für das Kompanieschießen
8. Aufsicht durch die benannte „Verantwortlichen Aufsichten“ beim Vogelschießen während der Kompanieschießen (es ist zu beachten, dass die „Verantwortliche Aufsicht“ nicht am Schießen teilnehmen kann)
9. Beachtung aller Alterserfordernisse gem. § 27 Abs. 3 WaffG
Für alle Fragen und weitere Informationen zum Betrieb und dem Schießen auf dem Hammer Schießstand stehen Euch die Kameraden des „Beritts“ (Oberst Bernd Kampes, Major Michael Scheurenberg sowie die Adjutanten Stefan Leuchten, Freddy Hilden und Christoph Andree sowie Andreas Rupp als Unterstützer im Kontakt mit der Polizeibehörde) als Eure Schießkommission zur Verfügung.
Sollten weiteren Kameraden Interesse haben, gerne ein Schießen leiten zu wollen, bitten wir um Eure Information. Wir werden diese nach persönlicher Absprache in eine Ausbildung beim Rheinischen Schützenbund einsteuern, um die Voraussetzungen für die Anmeldung bei der Polizeibehörde sicher zu stellen.